04.03.2021

Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen

Der Gesetzgeber hat zur Eindämmung illegaler Betätigungen im Baugewerbe (EIBE) ein Verfahren eingerichtet, mit dem die Steueransprüche aus Bauleistungen gesichert werden sollen. Dieses Verfahren ist in den §§ 48 bis 48d des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt. In diesem Verfahren können die zuständigen Finanzämter Freistellungsbescheinigungen nach § 48b EStG erteilen. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sammelt diese erteilten Freistellungsbescheinigungen in einer Datenbank und stellt sie elektronisch zum Abruf zur Verfügung (§ 48b Abs. 6 EStG). Weitere Informationen dazu gibt es auf der Website des BZSt.

Im Downloadbereich unserer Website finden Sie nun die aktualisierte Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen. Sie ist gültig bis zum 03.03.2024.




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